← Suche

WaidringTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Waidring im Tiroler PillerseeTal gibt es für September 2026 keine spezifischen, verordneten Einschränku

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Waidring im Tiroler PillerseeTal gibt es für September 2026 keine spezifischen, verordneten Einschränkungen oder Verbote zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: waidring.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Waidring im Tiroler PillerseeTal gibt es für September 2026 keine spezifischen, verordneten Einschränku

    Verbot

    Für die Gemeinde Waidring im Tiroler PillerseeTal gibt es für September 2026 keine spezifischen, verordneten Einschränkungen oder Verbote zur Wassernutzung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Waidring im Tiroler PillerseeTal gibt es für September 2026 keine spezifischen, verordneten Einschränkungen oder Verbote zur Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch gilt wie in ganz Tirol der generelle Appell zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch gilt wie in ganz Tirol der generelle Appell zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwaidring.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:05Übersichtsseite von www.waidring.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)