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Waidhofen an der YbbsNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Bitte um Verzicht auf großflächige Rasenbewässerung
  • Bitte um Kontaktaufnahme mit dem Wasserwerk vor Poolbefüllung

Erlaubt bleibt

  • Das Gießen von Gemüse, Blumen und anderen Pflanzen ist weiterhin möglich.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 18. August 2026): „Auch aktuell ist ein bewusster Umgang mit Wasser wichtig. „Das Gießen von Gemüse, Blumen und anderen Pflanzen ist weiterhin möglich. Gleichzeitig bitten wir darum, auf eine großflächige Rasenbewässerung möglichst zu verzichten und vor einer Poolbefüllung das Wasserwerk zu kontaktieren“, so Markus Hochleitner, Leiter des Wasserwerks.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: waidhofen.at, 18. August 2026 · der-ybbstaler.at · Geprüft 08.09.2026, 03:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 18. August 2026 – Bitte um Verzicht auf großflächige Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
  2. 03. September 2026 – Bitte um Kontaktaufnahme mit dem Wasserwerk vor Poolbefüllung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf großflächige Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Die Stadt Waidhofen an der Ybbs bittet angesichts steigender Tagesspitzen beim Wasserverbrauch und längerer Trockenperioden darum, auf eine großflächige Rasenbewässerung möglichst zu verzichten. Das Gießen von Gemüse, Blumen und anderen Pflanzen ist weiterhin möglich. Zusätzlich wird gebeten, vor einer Poolbefüllung das Wasserwerk zu kontaktieren (bereits erfasste Maßnahme).

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Das Gießen von Gemüse, Blumen und anderen Pflanzen ist weiterhin möglich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch aktuell ist ein bewusster Umgang mit Wasser wichtig. „Das Gießen von Gemüse, Blumen und anderen Pflanzen ist weiterhin möglich. Gleichzeitig bitten wir darum, auf eine großflächige Rasenbewässerung möglichst zu verzichten und vor einer Poolbefüllung das Wasserwerk zu kontaktieren“, so Markus Hochleitner, Leiter des Wasserwerks.“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 03:21

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Bitte um Kontaktaufnahme mit dem Wasserwerk vor Poolbefüllung

    Empfehlung

    Die Stadt Waidhofen an der Ybbs bittet darum, vor einer Poolbefüllung das Wasserwerk zu kontaktieren, um Verbrauchsspitzen an besonders verbrauchsintensiven Tagen abzufedern. Die Formulierung ist als Bitte gefasst, nicht als verbindliche Anmeldepflicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gleichzeitig bitten wir darum, auf eine großflächige Rasenbewässerung möglichst zu verzichten und vor einer Poolbefüllung das Wasserwerk zu kontaktieren.“

    Gültigkeit
    seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 03:19

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 16:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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