VoitsbergSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Eine offizielle, behördlich verordnete Sperre oder ein striktes Verbot liegt aktuell nicht vor, jedoch gilt der dringende Appell zu freiwilligen Sparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: voitsberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Eine offizielle, behördlich verordnete Sperre oder ein striktes Verbot liegt aktuell nicht vor, jedoch gilt der dringende Appell zu freiwilligen Sparmaßnahmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Eine offizielle, behördlich verordnete Sperre oder ein striktes Verbot liegt aktuell nicht vor, jedoch gilt der dringende Appell zu freiwilligen Sparmaßnahmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenvoitsberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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