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UttendorfSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot von Poolbefüllungen (Schwimmbecken, Whirlpools, Aufstellpools)

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum allgemein sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 17. August 2026): „Allgemein sparsamer Umgang mit Wasser: Jeder eingesparte Liter trägt dazu bei, die Versorgung für alle aufrechtzuerhalten. Trinkwasser ist ...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: helpfau-uttendorf.at, 17. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 17. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Aufruf zum allgemein sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Verbot von Poolbefüllungen (Schwimmbecken, Whirlpools, Aufstellpools) – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum allgemein sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sparsam mit Wasser umzugehen; jeder eingesparte Liter trägt dazu bei, die Versorgung für alle aufrechtzuerhalten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemein sparsamer Umgang mit Wasser: Jeder eingesparte Liter trägt dazu bei, die Versorgung für alle aufrechtzuerhalten. Trinkwasser ist ...“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verbot von Poolbefüllungen (Schwimmbecken, Whirlpools, Aufstellpools)

    Verbot

    Das erstmalige Befüllen oder der komplette Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools ist zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Poolbefüllungen: Das erstmalige Befüllen oder der komplette Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools ist zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)