UntertauernSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten nicht während der prallen Mittagshitze sprengen (hohe Verdunstung).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: untertauern.at · Geprüft 08.09.2026, 19:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten nicht während der prallen Mittagshitze sprengen (hohe Verdunstung).
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen und Ziergärten nicht während der prallen Mittagshitze sprengen (hohe Verdunstung).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:58
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerunguntertauern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:57Übersichtsseite von www.untertauern.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Untertauern im Pongau gibt es aktuell keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Untertauern im Pongau gibt es aktuell keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:58
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenuntertauern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:57Übersichtsseite von www.untertauern.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.10.2026, 07:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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