UnterstinkenbrunnNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Möchten Sie wissen, ob in bestimmten Nachbargemeinden akute Verbote gelten, oder suchen Sie nach effektiven Tipps, um de
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht mehr großflächig sprengen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: unterstinkenbrunn.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht mehr großflächig sprengen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht mehr großflächig sprengen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungunterstinkenbrunn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Übersichtsseite von www.unterstinkenbrunn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Unterstinkenbrunn gibt es aktuell im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersparverordnung oder akute Nutzungsverbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Unterstinkenbrunn gibt es aktuell im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersparverordnung oder akute Nutzungsverbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenunterstinkenbrunn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Übersichtsseite von www.unterstinkenbrunn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Möchten Sie wissen, ob in bestimmten Nachbargemeinden akute Verbote gelten, oder suchen Sie nach effektiven Tipps, um de
Möchten Sie wissen, ob in bestimmten Nachbargemeinden akute Verbote gelten, oder suchen Sie nach effektiven Tipps, um den Verbrauch im eigenen Haushalt zu senken?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob in bestimmten Nachbargemeinden akute Verbote gelten, oder suchen Sie nach effektiven Tipps, um den Verbrauch im eigenen Haushalt zu senken?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Möchten Sie wissen, ob in bestimmten Nachbargemeinden akute Verbote gelten, oder suchen Sie nach effektiven Tipps, um deunterstinkenbrunn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Übersichtsseite von www.unterstinkenbrunn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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