TschaggunsVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Auch ohne Verbote empfiehlt das Land Vorarlberg und das Bundesministerium im Rahmen der Kampagnen von 2026 den freiwilli
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auch ohne Verbote empfiehlt das Land Vorarlberg und das Bundesministerium im Rahmen der Kampagnen von 2026 den freiwillig bewussten Konsum: austria.com“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: tschagguns.at · Geprüft 08.09.2026, 19:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne Verbote empfiehlt das Land Vorarlberg und das Bundesministerium im Rahmen der Kampagnen von 2026 den freiwilli
Auch ohne Verbote empfiehlt das Land Vorarlberg und das Bundesministerium im Rahmen der Kampagnen von 2026 den freiwillig bewussten Konsum: austria.com
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne Verbote empfiehlt das Land Vorarlberg und das Bundesministerium im Rahmen der Kampagnen von 2026 den freiwillig bewussten Konsum: austria.com“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne Verbote empfiehlt das Land Vorarlberg und das Bundesministerium im Rahmen der Kampagnen von 2026 den freiwillitschagguns.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Tschagguns liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen der Trinkwasserversorgung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Tschagguns liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen der Trinkwasserversorgung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparentschagguns.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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