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TraunkirchenGmunden · Oberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllung: Das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Gemeinde Traunkirchen · Geprüft 08.09.2026, 19:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllung: Das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllung: Das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Obwohl die Versorgung durch den Dauereinsatz des Bauhofs gesichert bleibt, gilt weiterhin der dringende behördliche Aufruf zur Einschränkung des Wasserverbrauchs.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl die Versorgung durch den Dauereinsatz des Bauhofs gesichert bleibt, gilt weiterhin der dringende behördliche Aufruf zur Einschränkung des Wasserverbrauchs.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenGemeinde Traunkirchen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:41Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 15:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)