TraunOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Außerbetriebnahme öffentlicher Brunnen in Traun
Bitte freiwillig
- Appell zum Wassersparen
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools
- Appell: Gärten nur bei Bedarf und in Morgen- oder Abendstunden gießen
- Appell zum Verzicht auf Autowaschen
- Ersuchen an Vereine um sparsame Bewässerung von Sport- und Rasenflächen
- Appell zur Vermeidung unnötigen Trinkwasserverbrauchs im Haushalt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Die Stadt appelliert, auf das Befüllen von Pools zu verzichten, Gärten nur bei Bedarf in den Morgen- oder Abendstunden zu gießen und unnötigen Wasserverbrauch – etwa durch Autowaschen, Vollbäder, überlanges Duschen oder laufendes Wasser beim Zähneputzen – zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: krone.at, 04. August 2026 · traun.at · Geprüft 17.09.2026, 07:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Appell zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Autowaschen – Freiwilliger Appell
- Außerbetriebnahme öffentlicher Brunnen in Traun – Einschränkung
- Ersuchen an Vereine um sparsame Bewässerung von Sport- und Rasenflächen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Wassersparen
Die Stadt Traun appelliert an die Bevölkerung, freiwillig Wasser zu sparen: auf Poolbefüllung verzichten, Gärten nur bei Bedarf in Morgen- oder Abendstunden gießen, Autowaschen, Vollbäder, überlanges Duschen und laufendes Wasser beim Zähneputzen vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Stadt appelliert, auf das Befüllen von Pools zu verzichten, Gärten nur bei Bedarf in den Morgen- oder Abendstunden zu gießen und unnötigen Wasserverbrauch – etwa durch Autowaschen, Vollbäder, überlanges Duschen oder laufendes Wasser beim Zähneputzen – zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser-Alarmkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:48Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Poolfüllung
Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools
Im Rahmen des aktuellen Sparappells wegen Rekordverbrauchs während der Hitzewelle bittet die Stadt Traun darum, auf das Befüllen von Pools zu verzichten. Freiwilliger Appell, keine verbindliche Verordnung.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Stadt appelliert, auf das Befüllen von Pools zu verzichten, Gärten nur bei Bedarf in den Morgen- oder Abendstunden zu gießen und unnötigen Wasserverbrauch – etwa durch Autowaschen, Vollbäder, überlanges Duschen oder laufendes Wasser beim Zähneputzen – zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser-Alarmkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:54Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell: Gärten nur bei Bedarf und in Morgen- oder Abendstunden gießen
Im Rahmen des Sparappells wegen der Hitzewelle ersucht die Stadt Traun, Gärten nur bei tatsächlichem Bedarf und möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden zu gießen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gärten nur bei tatsächlichem Bedarf und möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden zu gießen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Stadt Trauntraun.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf Autowaschen
Die Stadt Traun appelliert im Zuge der aktuellen Hitzewelle und des Rekordverbrauchs, unnötigen Wasserverbrauch – ausdrücklich auch durch Autowaschen – zu vermeiden. Freiwilliger Appell, keine verbindliche Verordnung.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Stadt appelliert, auf das Befüllen von Pools zu verzichten, Gärten nur bei Bedarf in den Morgen- oder Abendstunden zu gießen und unnötigen Wasserverbrauch – etwa durch Autowaschen, Vollbäder, überlanges Duschen oder laufendes Wasser beim Zähneputzen – zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser-Alarmkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:54Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Außerbetriebnahme öffentlicher Brunnen in Traun
Bürgermeister Karl-Heinz Koll hat veranlasst, dass die öffentlichen Brunnen der Stadt, etwa jener im Schlosspark, bis auf Weiteres trockengelegt bzw. ausgelassen werden, um den Trinkwasserverbrauch während der Hitzewelle zu senken. Städtische Maßnahme, kein Bürger-Appell.
Wortlaut der Kundmachung
„Ich habe veranlasst, dass unsere öffentlichen Brunnen, etwa jener im Schlosspark, ausgelassen werden. ... Der Brunnen im Trauner Schlosspark wird nun bis auf Weiteres trocken gelegt.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser-Alarmkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:54Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Ersuchen an Vereine um sparsame Bewässerung von Sport- und Rasenflächen
Bürgermeister Karl-Heinz Koll will die Trauner Vereine ersuchen, bei der Bewässerung von Sport- und Rasenflächen möglichst sparsam zu sein.
Wortlaut der Kundmachung
„Zudem will ich die Trauner Vereine ersuchen, bei der Bewässerung von Sport- und Rasenflächen möglichst sparsam zu sein.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser-Alarmkrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:54Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Trinkwasserverbrauch
Appell zur Vermeidung unnötigen Trinkwasserverbrauchs im Haushalt
Die Stadt Traun ersucht, unnötigen Wasserverbrauch im Haushalt zu vermeiden, etwa durch Vollbäder, überlange Duschen oder laufendes Wasser beim Zähneputzen.
Wortlaut der Kundmachung
„unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, etwa durch Autowaschen, Vollbäder, überlange Duschen, laufendes Wasser beim Zähneputzen oder ähnliche Maßnahmen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:53
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Stadt Trauntraun.at · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
22 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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