TrabochSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die Grundwasserstände im Bezirk Leoben trotz vereinzelter Regenfälle auf einem historisch niedrigen Niveau liegen, gelten weiterhin dringende Appelle und Maßnahmen zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Traboch · Geprüft 08.09.2026, 21:18 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und eines historisch niedrigen Grundwasserspiegels im Bezirk Leoben gilt in der Gemeinde Traboch nach wie vor der dringende Aufruf zur Einschränkung des Wasserverbrauchs.
Wortlaut der Kundmachung
„Da die Grundwasserstände im Bezirk Leoben trotz vereinzelter Regenfälle auf einem historisch niedrigen Niveau liegen, gelten weiterhin dringende Appelle und Maßnahmen zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:18
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenTraboch · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:53Übersichtsseite von www.traboch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
❌ Poolbefüllungen & Autowäschen: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken sowie das Waschen von Kraftfahrzeugen mit Trinkwasser sind strikt untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„❌ Poolbefüllungen & Autowäschen: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken sowie das Waschen von Kraftfahrzeugen mit Trinkwasser sind strikt untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der PoolbefüllungTraboch · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:53Übersichtsseite von www.traboch.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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