TolletOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
- Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
- Wassersparverordnung wegen akuter Wasserknappheit
Eingeschränkt
- Einschränkung des Gießens in Nutzgärten auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr
Bitte freiwillig
- Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Erlaubt bleibt
- Ausgenommen sind unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren (§3).
- Gießen in Nutzgärten zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Verboten sind unter anderem das Befüllen von Pools, das Autowaschen, die großflächige Rasenbewässerung sowie bestimmte Reinigungsarbeiten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ht1.at, 03. August 2026 · Tollet, 25. Juni 2026 · ht1.at, 03. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 08:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 25. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser – Verbot
- Wassersparverordnung wegen akuter Wasserknappheit – Verbot
- 30. Juli 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Einschränkung des Gießens in Nutzgärten auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr – Einschränkung
- Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Empfehlung
- 03. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser im Rahmen der gemeinsamen Wassersparverordnung des Wasserverbandes Grieskirchen für Tollet.
Wortlaut der Kundmachung
„Verboten sind unter anderem das Befüllen von Pools, das Autowaschen, die großflächige Rasenbewässerung sowie bestimmte Reinigungsarbeiten.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 08:32
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserverband Grieskirchen ruft zum Wassersparen auf: Trinkwasserversorgung soll gesichert bleibenht1.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 08:26Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser
Wassersparverordnung der Gemeinde Tollet vom 25.06.2026 wegen anhaltender Trockenheit und drohenden Wassermangels: Das erstmalige Befüllen oder der Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist bis auf Weiteres strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen sind Verwaltungsübertretungen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren (§3).
Wortlaut der Kundmachung
„§2 Verbotene Verwendungszwecke: Bis auf Weiteres ist die Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserversorgungsanlage für folgende Zwecke strengstens verboten: (1) Absolutes Verbot von Poolbefüllungen: Das erstmalige Befüllen oder der Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist strengstens untersagt.“
- Gültigkeit
- seit 25. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 25. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 08:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: WassersparverordnungTollet · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 25. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:44Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
Im Rahmen der Wassersparverordnung des Wasserverbands Grieskirchen und Umgebung, die auch für Tollet gilt, ist das Autowaschen verboten. Grund sind sinkende Grundwasserstände und eine angespannte Versorgungslage.
Wortlaut der Kundmachung
„Verboten sind unter anderem das Befüllen von Pools, das Autowaschen, die großflächige Rasenbewässerung sowie bestimmte Reinigungsarbeiten.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 08:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserverband Grieskirchen ruft zum Wassersparen auf: Trinkwasserversorgung soll gesichert bleibenht1.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:30Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Allgemeine Wassereinschränkung
Wassersparverordnung wegen akuter Wasserknappheit
Die Gemeinde Tollet hat aufgrund der akuten Wasserknappheit ab 25.06.2026 eine Wassersparverordnung in Kraft gesetzt. Die konkreten Inhalte der Verordnung (welche Nutzungen eingeschränkt oder verboten sind) sind nur in der angehängten PDF-Datei enthalten und aus dem Seitentext nicht ersichtlich.
Wortlaut der Kundmachung
„Aushängezeitraum: 25.06.2026 Aufgrund der akuten Wasserknappheit gilt ab heute, 25.06.2026, eine WASSERSPARVERORDNUNG: Datei herunterladen (Wassersparverordnung_Signiert[1].pdf)“
- Gültigkeit
- seit 25. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 25. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 22:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Tollettollet.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 25. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Einschränkung des Gießens in Nutzgärten auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr
In Nutzgärten ist das Gießen nur zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt; außerhalb dieses Zeitfensters ist das Bewässern von Nutzgärten untersagt.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Gießen in Nutzgärten zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.
Wortlaut der Kundmachung
„In Nutzgärten ist das Gießen nur zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 22:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Keine Entspannung bei der Wassernot in Grieskirchen, St. Georgen und Tollettips.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:46Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Der Wasserverband empfiehlt, Trinkwasser im Alltag sparsam zu verwenden: Wasser nicht unnötig laufen lassen, Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen einschalten und kleine Wasserverluste rasch beheben.
Wortlaut der Kundmachung
„Der Wasserverband empfiehlt daher weiterhin, Trinkwasser im Alltag sparsam zu verwenden. Dazu gehört, Wasser nicht unnötig laufen zu lassen, Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen einzuschalten und kleine Wasserverluste rasch zu beheben.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 07:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Keine Entspannung bei der Wassernot in Grieskirchen, St. Georgen und Tollettips.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:46Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
20 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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