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TolletOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
  • Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser
  • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
  • Wassersparverordnung wegen akuter Wasserknappheit

Eingeschränkt

  • Einschränkung des Gießens in Nutzgärten auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr

Bitte freiwillig

  • Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Erlaubt bleibt

  • Ausgenommen sind unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren (§3).
  • Gießen in Nutzgärten zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Verboten sind unter anderem das Befüllen von Pools, das Autowaschen, die großflächige Rasenbewässerung sowie bestimmte Reinigungsarbeiten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ht1.at, 03. August 2026 · Tollet, 25. Juni 2026 · ht1.at, 03. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 08:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 25. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser – Verbot
    • Wassersparverordnung wegen akuter Wasserknappheit – Verbot
  2. 30. Juli 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Einschränkung des Gießens in Nutzgärten auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr – Einschränkung
    • Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Empfehlung
  3. 03. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser

    Verbot

    Verbot bestimmter Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser im Rahmen der gemeinsamen Wassersparverordnung des Wasserverbandes Grieskirchen für Tollet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verboten sind unter anderem das Befüllen von Pools, das Autowaschen, die großflächige Rasenbewässerung sowie bestimmte Reinigungsarbeiten.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 08:32

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken und Pools mit Trinkwasser

    Verbot

    Wassersparverordnung der Gemeinde Tollet vom 25.06.2026 wegen anhaltender Trockenheit und drohenden Wassermangels: Das erstmalige Befüllen oder der Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist bis auf Weiteres strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen sind Verwaltungsübertretungen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren (§3).

    Wortlaut der Kundmachung

    „§2 Verbotene Verwendungszwecke: Bis auf Weiteres ist die Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserversorgungsanlage für folgende Zwecke strengstens verboten: (1) Absolutes Verbot von Poolbefüllungen: Das erstmalige Befüllen oder der Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist strengstens untersagt.“

    Gültigkeit
    seit 25. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    25. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 08:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

    Verbot

    Im Rahmen der Wassersparverordnung des Wasserverbands Grieskirchen und Umgebung, die auch für Tollet gilt, ist das Autowaschen verboten. Grund sind sinkende Grundwasserstände und eine angespannte Versorgungslage.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verboten sind unter anderem das Befüllen von Pools, das Autowaschen, die großflächige Rasenbewässerung sowie bestimmte Reinigungsarbeiten.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 08:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Wassersparverordnung wegen akuter Wasserknappheit

    Verbot

    Die Gemeinde Tollet hat aufgrund der akuten Wasserknappheit ab 25.06.2026 eine Wassersparverordnung in Kraft gesetzt. Die konkreten Inhalte der Verordnung (welche Nutzungen eingeschränkt oder verboten sind) sind nur in der angehängten PDF-Datei enthalten und aus dem Seitentext nicht ersichtlich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aushängezeitraum: 25.06.2026 Aufgrund der akuten Wasserknappheit gilt ab heute, 25.06.2026, eine WASSERSPARVERORDNUNG: Datei herunterladen (Wassersparverordnung_Signiert[1].pdf)“

    Gültigkeit
    seit 25. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    25. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 22:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Tollettollet.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 25. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Einschränkung des Gießens in Nutzgärten auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr

    Einschränkung

    In Nutzgärten ist das Gießen nur zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt; außerhalb dieses Zeitfensters ist das Bewässern von Nutzgärten untersagt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gießen in Nutzgärten zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Nutzgärten ist das Gießen nur zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 22:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Der Wasserverband empfiehlt, Trinkwasser im Alltag sparsam zu verwenden: Wasser nicht unnötig laufen lassen, Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen einschalten und kleine Wasserverluste rasch beheben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Wasserverband empfiehlt daher weiterhin, Trinkwasser im Alltag sparsam zu verwenden. Dazu gehört, Wasser nicht unnötig laufen zu lassen, Wasch- und Spülmaschinen nur voll beladen einzuschalten und kleine Wasserverluste rasch zu beheben.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 07:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

20 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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