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TieschenSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) a

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung & Poolbefüllungen: Es wird dringend empfohlen, auf das Befüllen von privaten Pools sowie auf das großflächige Rasensprengen mit Trinkwasser zu verzichten, um die lokalen Speicherbecken nicht zu überlasten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Tieschen · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Gartenbewässerung & Poolbefüllungen: Es wird dringend empfohlen, auf das Befüllen von privaten Pools sowie auf das großflächige Rasensprengen mit Trinkwasser zu verzichten, um die lokalen Speicherbecken nicht zu überlasten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung & Poolbefüllungen: Es wird dringend empfohlen, auf das Befüllen von privaten Pools sowie auf das großflächige Rasensprengen mit Trinkwasser zu verzichten, um die lokalen Speicherbecken nicht zu überlasten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der PoolbefüllungTieschen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.tieschen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Da der August bundesweit historische Höchstwerte und ein massives Niederschlagsdefizit brachte, appellieren zahlreiche steirische Gemeinden nachdrücklich an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da der August bundesweit historische Höchstwerte und ein massives Niederschlagsdefizit brachte, appellieren zahlreiche steirische Gemeinden nachdrücklich an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenTieschen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.tieschen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) a

    Verbot

    Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) aktiv ist, gelten die allgemeinen Richtlinien des Bundesministeriums sowie gesetzliche Vorgaben zum Wasserschutz: Kontrast.at +1

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) aktiv ist, gelten die allgemeinen Richtlinien des Bundesministeriums sowie gesetzliche Vorgaben zum Wasserschutz: Kontrast.at +1“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 14:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)