TieschenSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) a
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung & Poolbefüllungen: Es wird dringend empfohlen, auf das Befüllen von privaten Pools sowie auf das großflächige Rasensprengen mit Trinkwasser zu verzichten, um die lokalen Speicherbecken nicht zu überlasten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Tieschen · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Gartenbewässerung & Poolbefüllungen: Es wird dringend empfohlen, auf das Befüllen von privaten Pools sowie auf das großflächige Rasensprengen mit Trinkwasser zu verzichten, um die lokalen Speicherbecken nicht zu überlasten.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung & Poolbefüllungen: Es wird dringend empfohlen, auf das Befüllen von privaten Pools sowie auf das großflächige Rasensprengen mit Trinkwasser zu verzichten, um die lokalen Speicherbecken nicht zu überlasten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der PoolbefüllungTieschen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.tieschen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da der August bundesweit historische Höchstwerte und ein massives Niederschlagsdefizit brachte, appellieren zahlreiche steirische Gemeinden nachdrücklich an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Da der August bundesweit historische Höchstwerte und ein massives Niederschlagsdefizit brachte, appellieren zahlreiche steirische Gemeinden nachdrücklich an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenTieschen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.tieschen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) a
Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) aktiv ist, gelten die allgemeinen Richtlinien des Bundesministeriums sowie gesetzliche Vorgaben zum Wasserschutz: Kontrast.at +1
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) aktiv ist, gelten die allgemeinen Richtlinien des Bundesministeriums sowie gesetzliche Vorgaben zum Wasserschutz: Kontrast.at +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl für Tieschen kein behördliches Verbot (wie etwa nächtliche Abschaltungen in anderen österreichischen Gemeinden) aTieschen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.tieschen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 14:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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