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ThüringerbergVorarlberg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu hal

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Thüringerberg (Vorarlberg) liegt aktuell im September 2026 keine behördliche Verordnung für verpflichtende Wassersparmaßnahmen oder Entnahmeverbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: thueringerberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Thüringerberg (Vorarlberg) liegt aktuell im September 2026 keine behördliche Verordnung für verpflichtende Wassersparmaßnahmen oder Entnahmeverbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Thüringerberg (Vorarlberg) liegt aktuell im September 2026 keine behördliche Verordnung für verpflichtende Wassersparmaßnahmen oder Entnahmeverbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenthueringerberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:56Übersichtsseite von www.thueringerberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu hal

    Verbot

    Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu halten: Stadtgemeinde Gföhl

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu halten: Stadtgemeinde Gföhl“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:55

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 02:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)