ThüringerbergVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu hal
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Thüringerberg (Vorarlberg) liegt aktuell im September 2026 keine behördliche Verordnung für verpflichtende Wassersparmaßnahmen oder Entnahmeverbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: thueringerberg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Thüringerberg (Vorarlberg) liegt aktuell im September 2026 keine behördliche Verordnung für verpflichtende Wassersparmaßnahmen oder Entnahmeverbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Thüringerberg (Vorarlberg) liegt aktuell im September 2026 keine behördliche Verordnung für verpflichtende Wassersparmaßnahmen oder Entnahmeverbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenthueringerberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:56Übersichtsseite von www.thueringerberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu hal
Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu halten: Stadtgemeinde Gföhl
Wortlaut der Kundmachung
„Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu halten: Stadtgemeinde Gföhl“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch ohne strikte Verbote hilft ein freiwillig reduzierter Verbrauch dabei, die Hochbehälter der Gemeinden stabil zu halthueringerberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:56Übersichtsseite von www.thueringerberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 02:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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