ThierseeTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der unbefugten Wasserentnahme aus Hydranten
Bitte freiwillig
- Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 17. August 2026): „Die Gemeinde Thiersee weist ausdrücklich darauf hin, dass die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Hydranten dienen in erster Linie Feuerlöschzwecken und sind Teil der öffentlichen Wasserversorgung. Die eigenmächtige Wasserentnahme aus Hydranten stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 137 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) dar und kann u.a. mit…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: thiersee.gv.at, 17. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 20:20 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 17. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Verbot der unbefugten Wasserentnahme aus Hydranten – Verbot
- Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot der unbefugten Wasserentnahme aus Hydranten
Die Gemeinde Thiersee weist darauf hin, dass die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten verboten ist und als Verwaltungsübertretung gemäß § 137 WRG 1959 mit Geldstrafen bis zu EUR 14.530 geahndet werden kann. Hintergrund sind Wasserengpässe im Ortsteil Landl und ein ungewöhnlich hoher Verbrauch. Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeinde zulässig; dazu ist Kontakt mit Bauhofleiter Martin Lindner (0664/52 22 920) aufzunehmen. BürgerInnen werden gebeten, beobachtete Wasserentnahmen aus Hydranten der Gemeinde zu melden.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde Thiersee weist ausdrücklich darauf hin, dass die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Hydranten dienen in erster Linie Feuerlöschzwecken und sind Teil der öffentlichen Wasserversorgung. Die eigenmächtige Wasserentnahme aus Hydranten stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 137 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) dar und kann u.a. mit Geldstrafen bis zu EUR 14.530,00 geahndet werden. ... Eine Genehmigung der Gemeinde Thiersee ist zwingend erforderlich.“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Thierseethiersee.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:15Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser
Angesichts der prekären Versorgungslage nach Wasserengpässen im Ortsteil Landl bittet die Gemeinde Thiersee alle BürgerInnen, gemeinsam die Wasserversorgung zu sichern und verantwortungsvoll mit der Ressource Trinkwasser umzugehen. Freiwilliger Appell ohne konkrete Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„In dieser ohnehin schon prekären Situation ist es wichtig, dass alle gemeinsam die Wasserversorgung sichern und verantwortungsvoll mit der "Ressource Trinkwasser" umgehen. Die Gemeinde Thiersee dankt für die Zusammenarbeit und das Verständnis.“
- Gültigkeit
- seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:19
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Thierseethiersee.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 17. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 07:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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