ThalSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Bade
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badeanstalten kommuniziert, während in Österreich (insbesondere in der Region Steiermark/Oberösterreich) aufgrund historischer Trockenheit strenge kommunale Verbote herrschen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: thal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Bade
Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badeanstalten kommuniziert, während in Österreich (insbesondere in der Region Steiermark/Oberösterreich) aufgrund historischer Trockenheit strenge kommunale Verbote herrschen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badeanstalten kommuniziert, während in Österreich (insbesondere in der Region Steiermark/Oberösterreich) aufgrund historischer Trockenheit strenge kommunale Verbote herrschen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badethal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.thal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Keine Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen auf privaten Grundstücken ist verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen auf privaten Grundstücken ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschethal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.thal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Swimmingpools ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Swimmingpools ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungthal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.thal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert
Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert.
Wortlaut der Kundmachung
„Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängertthal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:52Übersichtsseite von www.thal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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