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ThalSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Bade
  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badeanstalten kommuniziert, während in Österreich (insbesondere in der Region Steiermark/Oberösterreich) aufgrund historischer Trockenheit strenge kommunale Verbote herrschen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: thal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Bade

    Verbot

    Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badeanstalten kommuniziert, während in Österreich (insbesondere in der Region Steiermark/Oberösterreich) aufgrund historischer Trockenheit strenge kommunale Verbote herrschen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gallen) gemeint haben, wurden dort im Spätsommer vor allem punktuelle Infrastrukturmaßnahmen wie die Schließung von Badeanstalten kommuniziert, während in Österreich (insbesondere in der Region Steiermark/Oberösterreich) aufgrund historischer Trockenheit strenge kommunale Verbote herrschen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:53

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    Keine Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen auf privaten Grundstücken ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen auf privaten Grundstücken ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:53

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Fahrzeugwäschethal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.thal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Swimmingpools ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Großverbrauchern: Das Befüllen oder Nachfüllen von Pools und Swimmingpools ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:53

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungthal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.thal.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert

    Einschränkung

    Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Gemeinderat hat die bestehende Verfügung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs offiziell verlängert.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:53

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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