StremBurgenland
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Trinkwassersparen in der Marktgemeinde Strem
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. Juni 2026): „04.08.2026 Strem - Startseite Marktgemeinde Strem: Trinkwasser sparen ! 03.06.2026“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Strem, 03. Juni 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 03. Juni 2026 – Appell zum Trinkwassersparen in der Marktgemeinde Strem – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Trinkwassersparen in der Marktgemeinde Strem
Die Marktgemeinde Strem veröffentlicht unter dem Titel 'Trinkwasser sparen !' einen Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Auf der Übersichtsseite ist nur die Schlagzeile mit Datum ersichtlich; der Inhalt des Aufrufs (konkrete Verwendungen, etwa Bewässerung oder Poolbefüllung) ist auf dieser Seite nicht belegt.
Wortlaut der Kundmachung
„04.08.2026 Strem - Startseite Marktgemeinde Strem: Trinkwasser sparen ! 03.06.2026“
- Gültigkeit
- seit 03. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:41
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Marktgemeinde StremStrem · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:41Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.09.2026, 04:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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