StössingNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Stössing liegt im September 2026 kein generelles, behördliches Wassernutzungsverbot vor, jedoch ruft die Gemeinde im Zuge des außergewöhnlich heißen und trockenen Sommers 2026 zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stoessing.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Stössing liegt im September 2026 kein generelles, behördliches Wassernutzungsverbot vor, jedoch ruft die Gemeinde im Zuge des außergewöhnlich heißen und trockenen Sommers 2026 zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Stössing liegt im September 2026 kein generelles, behördliches Wassernutzungsverbot vor, jedoch ruft die Gemeinde im Zuge des außergewöhnlich heißen und trockenen Sommers 2026 zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenstoessing.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.stoessing.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen einschränken: Die Gemeinde bittet darum, bei Poolbefüllungen unbedingt auf die aktuellen Kapazitäten zu achten und in Hitze- oder Trockenperioden gänzlich darauf zu verzichten, Pools mit Trinkwasser aus der Gemeindeleitung zu befüllen.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen einschränken: Die Gemeinde bittet darum, bei Poolbefüllungen unbedingt auf die aktuellen Kapazitäten zu achten und in Hitze- oder Trockenperioden gänzlich darauf zu verzichten, Pools mit Trinkwasser aus der Gemeindeleitung zu befüllen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungstoessing.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.stoessing.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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