StockerauNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Stockerau gibt es für den Monat September 2026 keine strengen, behördlichen Verbote oder verordneten Wassersparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stockerau.at · Geprüft 08.09.2026, 20:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Stockerau gibt es für den Monat September 2026 keine strengen, behördlichen Verbote oder verordneten Wassersparmaßnahmen.
Wortlaut der Kundmachung
„In Stockerau gibt es für den Monat September 2026 keine strengen, behördlichen Verbote oder verordneten Wassersparmaßnahmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenstockerau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.stockerau.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine Akutmaßnahmen: Im Gegensatz zu anderen niederösterreichischen Gemeinden, die temporäre Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote oder Rasensprengverbote) erlassen mussten, besteht in Stockerau aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Akutmaßnahmen: Im Gegensatz zu anderen niederösterreichischen Gemeinden, die temporäre Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote oder Rasensprengverbote) erlassen mussten, besteht in Stockerau aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungstockerau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.stockerau.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 00:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)