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StockerauNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Stockerau gibt es für den Monat September 2026 keine strengen, behördlichen Verbote oder verordneten Wassersparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stockerau.at · Geprüft 08.09.2026, 20:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In Stockerau gibt es für den Monat September 2026 keine strengen, behördlichen Verbote oder verordneten Wassersparmaßnahmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Stockerau gibt es für den Monat September 2026 keine strengen, behördlichen Verbote oder verordneten Wassersparmaßnahmen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenstockerau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.stockerau.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine Akutmaßnahmen: Im Gegensatz zu anderen niederösterreichischen Gemeinden, die temporäre Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote oder Rasensprengverbote) erlassen mussten, besteht in Stockerau aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Akutmaßnahmen: Im Gegensatz zu anderen niederösterreichischen Gemeinden, die temporäre Einschränkungen (wie Pool-Befüllungsverbote oder Rasensprengverbote) erlassen mussten, besteht in Stockerau aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Verbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungstockerau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Übersichtsseite von www.stockerau.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 00:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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