StinatzBurgenland
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Eintragungspflicht für Pool-Befüllungen im Poolkalender des WVB Thermenland
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Gartenbewässerung
- Appell zum Wassersparen 2026
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. Mai 2026): „Vielerorts wurde beobachtet, dass derzeit Flächenbewässerungen durch die Bevölkerung durchgeführt werden. Angesichts der aktuell angespannten Niederschlagssituation ersuchen wir die Bevölkerung von Gartenbewässerungen und ähnlichen Wasserentnahmen umgehend Abstand zu nehmen. Außerdem sind Pool-Befüllungen im Poolkalender des WVB Thermenland einzutragen ( wvb-thermenland.at ) Derzeit wird ein enormer Wasserverbrauch…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stinatz.gv.at · citiesapps.com · Geprüft 08.09.2026, 05:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Gartenbewässerung – Freiwilliger Appell
- Eintragungspflicht für Pool-Befüllungen im Poolkalender des WVB Thermenland – Einschränkung
- 10. Juli 2026 – Appell zum Wassersparen 2026 – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Gartenbewässerung
Die Gemeinde Stinatz ersucht die Bevölkerung angesichts der angespannten Niederschlagssituation und eines enormen Wasserverbrauchs, von Gartenbewässerungen und ähnlichen Wasserentnahmen umgehend Abstand zu nehmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Vielerorts wurde beobachtet, dass derzeit Flächenbewässerungen durch die Bevölkerung durchgeführt werden. Angesichts der aktuell angespannten Niederschlagssituation ersuchen wir die Bevölkerung von Gartenbewässerungen und ähnlichen Wasserentnahmen umgehend Abstand zu nehmen. Außerdem sind Pool-Befüllungen im Poolkalender des WVB Thermenland einzutragen ( wvb-thermenland.at ) Derzeit wird ein enormer Wasserverbrauch registriert.“
- Gültigkeit
- seit 05. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 05:50
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Sehr geehrte Stinatzerinnen und Stinatzer!stinatz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:50Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Eintragungspflicht für Pool-Befüllungen im Poolkalender des WVB Thermenland
Pool-Befüllungen sind verbindlich im Poolkalender des Wasserverbunds Thermenland (wvb-thermenland.at) einzutragen; die Befüllung ist mit dem Kalender zu koordinieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Außerdem sind Pool-Befüllungen im Poolkalender des WVB Thermenland einzutragen ( wvb-thermenland.at )“
- Gültigkeit
- seit 05. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 05:50
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Sehr geehrte Stinatzerinnen und Stinatzer!stinatz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Wassersparen 2026
Die Gemeinde Stinatz verweist in einem Beitrag ('Betrifft auch Stinatz/Stinjaki!!!') auf eine einseitige Information 'Wasser sparen 2026'. Der eigentliche Inhalt des Schreibens liegt nur als PDF-Anhang vor und ist im Seitentext nicht enthalten; konkrete Regeln, Zeiträume oder Verbindlichkeiten sind daher nicht belegt.
Wortlaut der Kundmachung
„Betrifft auch Stinatz/Stinjaki!!! Wasser sparen 2026 1 Seite • 58,9 kB“
- Gültigkeit
- seit 10. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:42
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Betrifft auch Stinatz/Stinjaki!!!citiesapps.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 10. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:57Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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