Steinerkirchen an der TraunOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Steinerkirchen an der Traun gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder spezifischen Wassersparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: steinerkirchen.at · Geprüft 08.09.2026, 19:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Steinerkirchen an der Traun gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder spezifischen Wassersparmaßnahmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Steinerkirchen an der Traun gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder spezifischen Wassersparmaßnahmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:26
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparensteinerkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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