Steindorf am Ossiacher SeeKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Laufende Infrastrukturarbeiten: Der zuständige Wasserverband Ossiacher See führt im Jahr 2026 regelmäßige Kanalinspektio
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Laufende Infrastrukturarbeiten: Der zuständige Wasserverband Ossiacher See führt im Jahr 2026 regelmäßige Kanalinspektionen und Wartungsarbeiten durch, diese betreffen jedoch die Abwasserentsorgung und nicht die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: steindorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Laufende Infrastrukturarbeiten: Der zuständige Wasserverband Ossiacher See führt im Jahr 2026 regelmäßige Kanalinspektio
Laufende Infrastrukturarbeiten: Der zuständige Wasserverband Ossiacher See führt im Jahr 2026 regelmäßige Kanalinspektionen und Wartungsarbeiten durch, diese betreffen jedoch die Abwasserentsorgung und nicht die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs.
Wortlaut der Kundmachung
„Laufende Infrastrukturarbeiten: Der zuständige Wasserverband Ossiacher See führt im Jahr 2026 regelmäßige Kanalinspektionen und Wartungsarbeiten durch, diese betreffen jedoch die Abwasserentsorgung und nicht die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Laufende Infrastrukturarbeiten: Der zuständige Wasserverband Ossiacher See führt im Jahr 2026 regelmäßige Kanalinspektiosteindorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine akute Dürre-Verordnung: Im Gegensatz zu einigen anderen Kärntner oder österreichischen Gemeinden, die in den Sommermonaten strengere Verbote erlassen hatten, liegen für Steindorf keine amtlichen Einschränkungen (wie Gießverbote oder Pool-Füllverbote) vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine akute Dürre-Verordnung: Im Gegensatz zu einigen anderen Kärntner oder österreichischen Gemeinden, die in den Sommermonaten strengere Verbote erlassen hatten, liegen für Steindorf keine amtlichen Einschränkungen (wie Gießverbote oder Pool-Füllverbote) vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungsteindorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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