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Steinberg-DörflBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Es ist daher davon auszugehen, dass für die, durch die einzelnen Pegelstationen repräsentierten, vorgenannten Flussgebiete generell eine Situation kleiner dem Q95 % Durchflusswert vorliegt. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit - bis auf Widerruf -…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Steinberg-Dörfl, 30. Juni 2026 · Geprüft 06.09.2026, 17:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juni 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf

    Verbot

    Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf teilt mit, dass der Q95%-Durchflusswert (natürliche Niederwassermenge) an den Pegelstationen unterschritten wurde. Die Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit bis auf Widerruf nicht gestattet; Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Kundmachung erfolgt durch die Gemeinde Steinberg-Dörfl.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Es ist daher davon auszugehen, dass für die, durch die einzelnen Pegelstationen repräsentierten, vorgenannten Flussgebiete generell eine Situation kleiner dem Q95 % Durchflusswert vorliegt. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit - bis auf Widerruf - nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • NiederwassermengeSteinberg-Dörfl · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 20.08.2026, 22:07Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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