← Suche

StansTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Grundsätzliche Regeln: In der Gemeinde Stans (Schweiz) ist laut Reglement jede unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten (a
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Grundsätzliche Regeln: In der Gemeinde Stans (Schweiz) ist laut Reglement jede unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten (außer für die Feuerwehr) strikt untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stans.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Grundsätzliche Regeln: In der Gemeinde Stans (Schweiz) ist laut Reglement jede unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten (a

    Verbot

    Grundsätzliche Regeln: In der Gemeinde Stans (Schweiz) ist laut Reglement jede unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten (außer für die Feuerwehr) strikt untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Grundsätzliche Regeln: In der Gemeinde Stans (Schweiz) ist laut Reglement jede unbefugte Wasserentnahme aus Hydranten (außer für die Feuerwehr) strikt untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Stans (sowohl Stans in Tirol als auch Stans in Nidwalden/Schweiz) gibt es für September 2026 keine offiziellen, behördlich verordneten Wassersparverbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Stans (sowohl Stans in Tirol als auch Stans in Nidwalden/Schweiz) gibt es für September 2026 keine offiziellen, behördlich verordneten Wassersparverbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenstans.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:10Übersichtsseite von www.stans.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 11:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)