St. Veit im PongauSalzburg
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Abstellung aller öffentlichen Brunnen wegen drohender Wasserknappheit
Erlaubt bleibt
- Ausnahme: Brunnen am Friedhof bleibt in Betrieb
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 31. Juli 2026): „Aufgrund der drohenden Wasserknappheit werden vorsorglich alle öffentlichen Brunnen (Ausnahme Friedhof) vorübergehend abgestellt. Mit dem Ersuchen um Verständnis die Gemeindeverwaltung“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stveitpongau.at, 31. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 31. Juli 2026 – Abstellung aller öffentlichen Brunnen wegen drohender Wasserknappheit – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Abstellung aller öffentlichen Brunnen wegen drohender Wasserknappheit
Aufgrund der drohenden Wasserknappheit stellt die Gemeindeverwaltung vorsorglich alle öffentlichen Brunnen in St. Veit im Pongau vorübergehend ab.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausnahme: Brunnen am Friedhof bleibt in Betrieb
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der drohenden Wasserknappheit werden vorsorglich alle öffentlichen Brunnen (Ausnahme Friedhof) vorübergehend abgestellt. Mit dem Ersuchen um Verständnis die Gemeindeverwaltung“
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:11
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- St. Veit im Pongaustveitpongau.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:49Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 16:16. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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