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St. Nikola an der DonauOberösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Wassersparen wegen Wasserknappheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 15. Juli 2026): „Verbraucherinfo - Wasserknappheit Bitte helfen Sie uns Wasser sparen! Den Wasserkonsum auf das unbedingt nötige Maß reduzieren und vor... AMTSTAFEL ... Verbraucherinfo - Wasserknappheit - Verbraucherinfo (15.07.2026)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-nikola.at, 15. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 15. Juli 2026 – Appell zum Wassersparen wegen Wasserknappheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen wegen Wasserknappheit

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde St. Nikola an der Donau ruft die Bevölkerung in einer Verbraucherinfo zur Wasserknappheit dazu auf, den Wasserkonsum auf das unbedingt nötige Maß zu reduzieren. Es handelt sich um einen freiwilligen Sparappell; Details sind auf der verlinkten Unterseite bzw. der Amtstafel-Kundmachung vom 15.07.2026 zu finden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbraucherinfo - Wasserknappheit Bitte helfen Sie uns Wasser sparen! Den Wasserkonsum auf das unbedingt nötige Maß reduzieren und vor... AMTSTAFEL ... Verbraucherinfo - Wasserknappheit - Verbraucherinfo (15.07.2026)“

    Gültigkeit
    seit 15. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    15. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • St. Nikola an der Donaust-nikola.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 15. Juli 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:55Übersichtsseite von www.st-nikola.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 05:12. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)