St. Margarethen an der SierningNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 11. August 2026): „Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren! Vermeiden Sie daher bitte: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser das…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: sankt-margarethen.at, 11. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 11. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
Die Gemeinde bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um sparsamen Umgang mit Trinkwasser und darum, das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser zu vermeiden. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren! Vermeiden Sie daher bitte: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser sonstige Wasserverbräuche“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:24
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- St. Margarethen an der Sierningsankt-margarethen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Bewässern von Gärten mit Trinkwasser zu vermeiden. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Vermeiden Sie daher bitte: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:08
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- St. Margarethen an der Sierningsankt-margarethen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser zu vermeiden. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Vermeiden Sie daher bitte: ... das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:23
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- St. Margarethen an der Sierningsankt-margarethen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen zu vermeiden. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Vermeiden Sie daher bitte: ... das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:08
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- St. Margarethen an der Sierningsankt-margarethen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:22Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.09.2026, 09:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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