St. GallenkirchVorarlberg
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmen
- Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchs
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Haushalte, verantwortungsvoll und sparsam mit dem Trinkwasser ...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gemeinde.stgallenkirch.at, 14. August 2026 · gemeinde.stgallenkirch.at, 14. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 11:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 14. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
- Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchs – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmen
Nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen sollen vermieden werden, um die regionale Trinkwasserversorgung stabil zu halten.
Wortlaut der Kundmachung
„aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Haushalte, verantwortungsvoll und sparsam mit dem Trinkwasser ...“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 11:58
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmengemeinde.stgallenkirch.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:58Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchs
Alle Haushalte sind angehalten, den Wasserverbrauch auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Grund ist die aktuelle Wetter- und Versorgungssituation; die Bürgermeisterin bittet um Mithilfe der Bevölkerung.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte reduzieren Sie den Wasserverbrauch auf das notwendige Maß und vermeiden Sie nach Möglichkeit nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 11:58
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchsgemeinde.stgallenkirch.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:58Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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