← Suche

St. GallenkirchVorarlberg

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmen
  • Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchs

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Haushalte, verantwortungsvoll und sparsam mit dem Trinkwasser ...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gemeinde.stgallenkirch.at, 14. August 2026 · gemeinde.stgallenkirch.at, 14. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 11:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 14. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
    • Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchs – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Wasserentnahmen

    Empfehlung

    Nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen sollen vermieden werden, um die regionale Trinkwasserversorgung stabil zu halten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Haushalte, verantwortungsvoll und sparsam mit dem Trinkwasser ...“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:58

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zur Reduktion des Wasserverbrauchs

    Empfehlung

    Alle Haushalte sind angehalten, den Wasserverbrauch auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Grund ist die aktuelle Wetter- und Versorgungssituation; die Bürgermeisterin bittet um Mithilfe der Bevölkerung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte reduzieren Sie den Wasserverbrauch auf das notwendige Maß und vermeiden Sie nach Möglichkeit nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen.“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:58

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)