St. Bernhard-FrauenhofenNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
- Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Pools
- Bitte um Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Wasserverbräuche bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, mit unserem Trinkwasser sorgsam und sparsam umzugehen. Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch - zB durch das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools oder das Waschen von Fahrzeugen. Jeder eingesparte Liter hilft, die Wasserversorgung auch in dieser…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-bernhard-frauenhofen.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 18:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Wasserverbräuche, unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, unter anderem durch Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell ohne verbindliche Regel.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Wasserverbräuche bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, mit unserem Trinkwasser sorgsam und sparsam umzugehen. Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch - zB durch das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools oder das Waschen von Fahrzeugen. Jeder eingesparte Liter hilft, die Wasserversorgung auch in dieser außergewöhnlichen Wetterlage sicherzustellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:16
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofenst-bernhard-frauenhofen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:15Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Pools
Im Rahmen des Wasserspar-Appells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, auf das Befüllen von Pools zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch - zB durch das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools oder das Waschen von Fahrzeugen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:16
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofenst-bernhard-frauenhofen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:15Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte um Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
Im Rahmen des Wasserspar-Appells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötigen Wasserverbrauch - zB durch das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen von Pools oder das Waschen von Fahrzeugen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:16
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofenst-bernhard-frauenhofen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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