Spital am SemmeringSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Steirischer Semmering durch veränderte Witterungsmuster komplexer wird, setzt die Gemeinde auf technische Vorsorge statt
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Steirischer Semmering durch veränderte Witterungsmuster komplexer wird, setzt die Gemeinde auf technische Vorsorge statt auf Verbote: Orte von Morgen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: orte-von-morgen.at · Geprüft 08.09.2026, 15:25 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Steirischer Semmering durch veränderte Witterungsmuster komplexer wird, setzt die Gemeinde auf technische Vorsorge statt
Steirischer Semmering durch veränderte Witterungsmuster komplexer wird, setzt die Gemeinde auf technische Vorsorge statt auf Verbote: Orte von Morgen
Wortlaut der Kundmachung
„Steirischer Semmering durch veränderte Witterungsmuster komplexer wird, setzt die Gemeinde auf technische Vorsorge statt auf Verbote: Orte von Morgen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Steirischer Semmering durch veränderte Witterungsmuster komplexer wird, setzt die Gemeinde auf technische Vorsorge stattorte-von-morgen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für den aktuellen Monat September 2026 liegen für die Gemeinde Spital am Semmering keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen des Wasserverbrauchs vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für den aktuellen Monat September 2026 liegen für die Gemeinde Spital am Semmering keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen des Wasserverbrauchs vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenorte-von-morgen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:38. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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