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SpillernNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Marktgemeinde Spillern im Bezirk Korneuburg gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbo

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Spillern im Bezirk Korneuburg gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Einschränkungen zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: spillern.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Spillern im Bezirk Korneuburg gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbo

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Spillern im Bezirk Korneuburg gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Einschränkungen zur Wassernutzung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Spillern im Bezirk Korneuburg gibt es im September 2026 keine akuten, behördlich verordneten Verbote oder verpflichtenden Einschränkungen zur Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch appelliert die Gemeinde im Rahmen der österreichweiten Vorsorgemaßnahmen gegen die anhaltende Trockenheit an ein verantwortungsvolles Handeln.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch appelliert die Gemeinde im Rahmen der österreichweiten Vorsorgemaßnahmen gegen die anhaltende Trockenheit an ein verantwortungsvolles Handeln.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenspillern.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:30Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 08:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)