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Sitzendorf an der SchmidaNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Einschränk
  • Allgemeines Spargebot: Obwohl kein striktes Verbot aktiv ist, empfiehlt das Land Niederösterreich wegen der allgemeinen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Einschränkungen oder Verbote zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: klimafit-noe.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Einschränk

    Verbot

    In der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Einschränkungen oder Verbote zur Wassernutzung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Einschränkungen oder Verbote zur Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Allgemeines Spargebot: Obwohl kein striktes Verbot aktiv ist, empfiehlt das Land Niederösterreich wegen der allgemeinen

    Verbot

    Allgemeines Spargebot: Obwohl kein striktes Verbot aktiv ist, empfiehlt das Land Niederösterreich wegen der allgemeinen Trockenheit, schonend mit der Ressource Trinkwasser umzugehen (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeines Spargebot: Obwohl kein striktes Verbot aktiv ist, empfiehlt das Land Niederösterreich wegen der allgemeinen Trockenheit, schonend mit der Ressource Trinkwasser umzugehen (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 03:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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