SchwendauTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Obwohl keine Verbote vorliegen, rufen das Land Tirol und die Gemeinden generell dazu auf, die wertvolle Ressource Trinkw
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl keine Verbote vorliegen, rufen das Land Tirol und die Gemeinden generell dazu auf, die wertvolle Ressource Trinkwasser im Alltag bewusst und verantwortungsvoll zu nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: hippach-schwendau.at · Geprüft 08.09.2026, 19:37 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl keine Verbote vorliegen, rufen das Land Tirol und die Gemeinden generell dazu auf, die wertvolle Ressource Trinkw
Obwohl keine Verbote vorliegen, rufen das Land Tirol und die Gemeinden generell dazu auf, die wertvolle Ressource Trinkwasser im Alltag bewusst und verantwortungsvoll zu nutzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl keine Verbote vorliegen, rufen das Land Tirol und die Gemeinden generell dazu auf, die wertvolle Ressource Trinkwasser im Alltag bewusst und verantwortungsvoll zu nutzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl keine Verbote vorliegen, rufen das Land Tirol und die Gemeinden generell dazu auf, die wertvolle Ressource Trinkwhippach-schwendau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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