SchwarzenbergVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Die technische Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schläuchen) aus Flüssen, Bächen und Seen ist strikt verboten
- Entnahmeverbot aus Gewässern: Es gilt eine Allgemeinverfügung der zuständigen Wasserbehörde, die noch bis zum 30
Eingeschränkt
- In der Region rund um Schwarzenberg im Erzgebirge gelten im September 2026 behördlich verordnete Einschränkungen:
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die technische Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schläuchen) aus Flüssen, Bächen und Seen ist strikt verboten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gemeinde-schwarzenberg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Die technische Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schläuchen) aus Flüssen, Bächen und Seen ist strikt verboten
Die technische Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schläuchen) aus Flüssen, Bächen und Seen ist strikt verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Die technische Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schläuchen) aus Flüssen, Bächen und Seen ist strikt verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die technische Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schläuchen) aus Flüssen, Bächen und Seen ist strikt verbotengemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Übersichtsseite von www.gemeinde-schwarzenberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Trinkwasser-Appell: Die Bevölkerung und Haushalte sind dringend aufgerufen, die Nutzung von Trinkwasser für das Befüllen von privaten Pools, die Autowäsche sowie das großflächige Rasensprengen zu unterlassen, um das Leitungsnetz stabil zu halten.
Wortlaut der Kundmachung
„Trinkwasser-Appell: Die Bevölkerung und Haushalte sind dringend aufgerufen, die Nutzung von Trinkwasser für das Befüllen von privaten Pools, die Autowäsche sowie das großflächige Rasensprengen zu unterlassen, um das Leitungsnetz stabil zu halten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunggemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Übersichtsseite von www.gemeinde-schwarzenberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
In der Region rund um Schwarzenberg im Erzgebirge gelten im September 2026 behördlich verordnete Einschränkungen:
In der Region rund um Schwarzenberg im Erzgebirge gelten im September 2026 behördlich verordnete Einschränkungen:
Wortlaut der Kundmachung
„In der Region rund um Schwarzenberg im Erzgebirge gelten im September 2026 behördlich verordnete Einschränkungen:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Region rund um Schwarzenberg im Erzgebirge gelten im September 2026 behördlich verordnete Einschränkungen:gemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Übersichtsseite von www.gemeinde-schwarzenberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Entnahmeverbot aus Gewässern: Es gilt eine Allgemeinverfügung der zuständigen Wasserbehörde, die noch bis zum 30
Entnahmeverbot aus Gewässern: Es gilt eine Allgemeinverfügung der zuständigen Wasserbehörde, die noch bis zum 30.
Wortlaut der Kundmachung
„Entnahmeverbot aus Gewässern: Es gilt eine Allgemeinverfügung der zuständigen Wasserbehörde, die noch bis zum 30.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Entnahmeverbot aus Gewässern: Es gilt eine Allgemeinverfügung der zuständigen Wasserbehörde, die noch bis zum 30gemeinde-schwarzenberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Übersichtsseite von www.gemeinde-schwarzenberg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)