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Schwarzau am SteinfeldNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Feuerbach-Schutz: Es gilt ein strenges Verbot, Baumaterialien, Lebensmittel oder Grün- und Grasschnitt im örtlichen Feue
  • Für die Gemeinde Schwarzau am Steinfeld liegen im September 2026 keine behördlichen, strikten Verbote zur Wassernutzung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Feuerbach-Schutz: Es gilt ein strenges Verbot, Baumaterialien, Lebensmittel oder Grün- und Grasschnitt im örtlichen Feuerbach zu entsorgen, um den ungehinderten Wasserfluss im Ort zu gewährleisten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schwarzau-steinfeld.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Feuerbach-Schutz: Es gilt ein strenges Verbot, Baumaterialien, Lebensmittel oder Grün- und Grasschnitt im örtlichen Feue

    Verbot

    Feuerbach-Schutz: Es gilt ein strenges Verbot, Baumaterialien, Lebensmittel oder Grün- und Grasschnitt im örtlichen Feuerbach zu entsorgen, um den ungehinderten Wasserfluss im Ort zu gewährleisten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Feuerbach-Schutz: Es gilt ein strenges Verbot, Baumaterialien, Lebensmittel oder Grün- und Grasschnitt im örtlichen Feuerbach zu entsorgen, um den ungehinderten Wasserfluss im Ort zu gewährleisten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Dürreperiode und der historisch niedrigen Grundwasserstände im Jahr 2026 in ganz Niederösterreich setzt die Gemeinde jedoch stark auf Aufklärung und freiwillige Wassersparmaßnahmen im privaten Bereich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Dürreperiode und der historisch niedrigen Grundwasserstände im Jahr 2026 in ganz Niederösterreich setzt die Gemeinde jedoch stark auf Aufklärung und freiwillige Wassersparmaßnahmen im privaten Bereich.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenschwarzau-steinfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Schwarzau am Steinfeld liegen im September 2026 keine behördlichen, strikten Verbote zur Wassernutzung

    Verbot

    Für die Gemeinde Schwarzau am Steinfeld liegen im September 2026 keine behördlichen, strikten Verbote zur Wassernutzung vor, da die allgemeine Trinkwasserversorgung durch den zuständigen Gemeindewasserleitungsverband „Unteres Pitten- und Schwarzatal“ weiterhin gesichert ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Schwarzau am Steinfeld liegen im September 2026 keine behördlichen, strikten Verbote zur Wassernutzung vor, da die allgemeine Trinkwasserversorgung durch den zuständigen Gemeindewasserleitungsverband „Unteres Pitten- und Schwarzatal“ weiterhin gesichert ist.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.09.2026, 18:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)