SchlüßlbergOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Ne
Eingeschränkt
- Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bis auf Weiteres strengstens untersagt:“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schluesslberg.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Ne
Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bis auf Weiteres strengstens untersagt:
Wortlaut der Kundmachung
„Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bis auf Weiteres strengstens untersagt:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Neschluesslberg.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:31Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen
Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen die allgemeine Versorgungssicherheit geschützt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen die allgemeine Versorgungssicherheit geschützt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungenschluesslberg.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 00:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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