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SchlüßlbergOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Ne

Eingeschränkt

  • Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bis auf Weiteres strengstens untersagt:“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schluesslberg.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Ne

    Verbot

    Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bis auf Weiteres strengstens untersagt:

    Wortlaut der Kundmachung

    „Laut den offiziellen Vorgaben der Marktgemeinde Schlüßlberg sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz bis auf Weiteres strengstens untersagt:“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen

    Einschränkung

    Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen die allgemeine Versorgungssicherheit geschützt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da die lokalen Trinkwasserbrunnen und Quellen deutlich weniger Wasser führen als üblich, soll durch die Einschränkungen die allgemeine Versorgungssicherheit geschützt werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:48

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 00:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)