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ScheiflingSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot des Befüllens von Pools

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf übermäßiges Blumengießen
  • Appell zum Verzicht auf unnötige Rasenbewässerung
  • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 16. Juli 2026): „Die Gemeinde bittet darum, auf unnötiges Rasenbewässern, übermäßiges Blumengießen und Autowaschen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: austria.com · scheifling.gv.at, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 16. Juli 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf übermäßiges Blumengießen – Freiwilliger Appell
    • Verbot des Befüllens von Pools – Verbot
    • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen – Freiwilliger Appell
  2. 04. August 2026 – Appell zum Verzicht auf unnötige Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf übermäßiges Blumengießen

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet angesichts der anhaltenden Hitze und Trockenheit darum, auf übermäßiges Blumengießen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde bittet darum, auf unnötiges Rasenbewässern, übermäßiges Blumengießen und Autowaschen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 16. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    16. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Verbot des Befüllens von Pools

    Verbot

    Das Befüllen von Pools ist wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit derzeit zur Gänze untersagt, um die Trinkwasserversorgung über das Gemeindewassernetz stabil zu halten. Zusätzlich appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, auf unnötiges Rasenbewässern, übermäßiges Blumengießen und Autowaschen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat eine Gemeinde ihre Bevölkerung dazu aufgerufen, den Wasserverbrauch einzuschränken. Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung für alle Bürger stabil zu halten. Die Gemeinde bittet darum, auf unnötiges Rasenbewässern, übermäßiges Blumengießen und Autowaschen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten. Das Befüllen von Pools soll derzeit zur Gänze unterbleiben. Der Appell wurde am 12. Juli veröffentlicht und richtet sich an alle Haushalte, die an das Gemeindewassernetz angeschlossen sind.“

    Gültigkeit
    seit 16. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    16. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf unnötige Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Die Gemeinde Scheifling bittet im Rahmen der Sicherung der Trinkwasserversorgung, unnötiges Rasenbewässern über die Gemeindewasserleitung zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, bitten aber weiterhin unnötiges Rasen bewässern, übermäßiges Blumengießen, Autowaschen etc. über unsere Gemeindewasserleitung zu unterlassen, damit wir die Stabilität der Trinkwasserversorgung für alle Mitbürger aufrecht erhalten können!“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeindewasserleitung Scheiflingscheifling.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:23Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Autowaschen

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet angesichts der anhaltenden Hitze und Trockenheit darum, auf das Autowaschen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde bittet darum, auf unnötiges Rasenbewässern, übermäßiges Blumengießen und Autowaschen über die Gemeindewasserleitung zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 16. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    16. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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