ScheibbsNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot konsensloser Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Bitte freiwillig
- Bitte um Verzicht auf Hochdruckreiniger bei Reinigungsarbeiten
- Bitte um Verschiebung der Poolbefüllung mit Trinkwasser
- Bitte um Verschiebung der Fahrzeugwäsche
- Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Erlaubt bleibt
- Entnahmen im Rahmen bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen (§ 9 WRG 1959) sowie der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer (z. B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand) bleiben zulässig.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Wie allseits bekannt sind die Pegelstände der Gewässer im Bezirk Scheibbs so niedrig wie nie [...] Es ist daher umso wichtiger, darauf aufmerksam zu machen, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern unzulässig sind (abgesehen davon sind Entnahmen im Rahmen von bestehenden, aufrechten wasserrechtlichen Bewilligungen im Sinne des § 9 Wasserrechtsgesetzes 1959). Leider werden immer wieder konsenslose Wasserentnahmen aus…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Scheibbs, 14. August 2026 · scheibbs.gv.at, 04. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 12:43 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Bitte um Verzicht auf Hochdruckreiniger bei Reinigungsarbeiten – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verschiebung der Poolbefüllung mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verschiebung der Fahrzeugwäsche – Freiwilliger Appell
- Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- 14. August 2026 – Verbot konsensloser Wasserentnahmen aus Fließgewässern – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot konsensloser Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs weist aufgrund der historisch niedrigen Pegelstände darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern ohne wasserrechtliche Bewilligung unzulässig sind und einen verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestand darstellen (Geldstrafe bis zu 14.530 Euro). Es wurden wiederholt konsenslose Entnahmen mit Pumpen, vor allem für Bewässerungszwecke, festgestellt. Es ergeht der dringende Appell, unzulässige Wasserentnahmen zu unterlassen und Beeinträchtigungen der Gewässer einzustellen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Entnahmen im Rahmen bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen (§ 9 WRG 1959) sowie der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer (z. B. Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand) bleiben zulässig.
Wortlaut der Kundmachung
„Wie allseits bekannt sind die Pegelstände der Gewässer im Bezirk Scheibbs so niedrig wie nie [...] Es ist daher umso wichtiger, darauf aufmerksam zu machen, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern unzulässig sind (abgesehen davon sind Entnahmen im Rahmen von bestehenden, aufrechten wasserrechtlichen Bewilligungen im Sinne des § 9 Wasserrechtsgesetzes 1959). Leider werden immer wieder konsenslose Wasserentnahmen aus Fließgewässern mit Pumpen (vor allem für Bewässerungszwecke) festgestellt. [...] Es ergeht daher der dringende Appell, unzulässige Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken möglichst zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 12:43
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelScheibbs · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:50Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Bitte um Verzicht auf Hochdruckreiniger bei Reinigungsarbeiten
Im Rahmen des Sparappells wegen Trockenheit und anhaltend heißer Witterung bittet die Stadtgemeinde Scheibbs, für Reinigungsarbeiten wenn möglich auf Hochdruckreiniger zu verzichten oder diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„✔️ Für Reinigungsarbeiten, wenn möglich, auf Hochdruckreiniger verzichten oder diese auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:49
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die Kleinstadt der Zukunftscheibbs.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:49Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte um Verschiebung der Poolbefüllung mit Trinkwasser
Die Stadtgemeinde Scheibbs bittet aufgrund der Trockenheit und anhaltend heißen Witterung um einen bewussten Umgang mit Trinkwasser. Die Versorgung ist derzeit gesichert; die Bürgerinnen und Bürger werden ersucht, das Befüllen von Pools auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der Trockenheit und anhaltend heißen Witterung ist der Trinkwasserverbrauch in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen. Derzeit ist die Wasserversorgung in unserer Gemeinde gesichert, dennoch möchten wir frühzeitig für einen bewussten Umgang mit Trinkwasser sensibilisieren. 💧 So können wir gemeinsam Trinkwasser sparen: ✔️ Das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Pools auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die Kleinstadt der Zukunftscheibbs.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:49Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte um Verschiebung der Fahrzeugwäsche
Im Rahmen des Sparappells wegen Trockenheit und anhaltend heißer Witterung bittet die Stadtgemeinde Scheibbs, das Waschen von Fahrzeugen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„✔️ Das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Pools auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die Kleinstadt der Zukunftscheibbs.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:49Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells wegen Trockenheit und anhaltend heißer Witterung bittet die Stadtgemeinde Scheibbs, Rasenflächen möglichst nicht mit Trinkwasser zu bewässern, da sie sich nach Regen meist wieder von selbst erholen. Freiwilliger Appell, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„✔️ Rasenflächen möglichst nicht mit Trinkwasser bewässern – sie erholen sich nach Regen meist wieder von selbst.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 10:50
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die Kleinstadt der Zukunftscheibbs.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:49Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.09.2026, 07:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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