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SaxenOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Verbot von Pumpen an Flüssen und Seen: Das Abpumpen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (mittels technischer Hilfsmit
  • In Sachsen gelten im September 2026 flächendeckend strenge Wasserentnahmeverbote und Einschränkungen, da die anhaltende

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zeitliche Bewässerungsverbote für Brunnen: Um das Grundwasser zu schonen, darf in vielen Regionen tagsüber (oft zwischen 9:00/10:00 Uhr und 18:00/19:00 Uhr) nicht mit Brunnenwasser gesprengt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: saxen.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Zeitliche Bewässerungsverbote für Brunnen: Um das Grundwasser zu schonen, darf in vielen Regionen tagsüber (oft zwischen 9:00/10:00 Uhr und 18:00/19:00 Uhr) nicht mit Brunnenwasser gesprengt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zeitliche Bewässerungsverbote für Brunnen: Um das Grundwasser zu schonen, darf in vielen Regionen tagsüber (oft zwischen 9:00/10:00 Uhr und 18:00/19:00 Uhr) nicht mit Brunnenwasser gesprengt werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot von Pumpen an Flüssen und Seen: Das Abpumpen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (mittels technischer Hilfsmit

    Verbot

    Verbot von Pumpen an Flüssen und Seen: Das Abpumpen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (mittels technischer Hilfsmittel) ist in fast allen betroffenen Gebieten strikt untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Pumpen an Flüssen und Seen: Das Abpumpen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (mittels technischer Hilfsmittel) ist in fast allen betroffenen Gebieten strikt untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    In Sachsen gelten im September 2026 flächendeckend strenge Wasserentnahmeverbote und Einschränkungen, da die anhaltende

    Verbot

    In Sachsen gelten im September 2026 flächendeckend strenge Wasserentnahmeverbote und Einschränkungen, da die anhaltende Trockenheit zu historisch niedrigen Grundwasserständen und ausgetrockneten Bächen geführt hat.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Sachsen gelten im September 2026 flächendeckend strenge Wasserentnahmeverbote und Einschränkungen, da die anhaltende Trockenheit zu historisch niedrigen Grundwasserständen und ausgetrockneten Bächen geführt hat.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 07:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)