Sankt Marein im MürztalSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein genere
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generelles Verbot zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stmarein-mzt.at · Geprüft 08.09.2026, 18:37 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein genere
Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generelles Verbot zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generelles Verbot zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generestmarein-mzt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.stmarein-mzt.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Hinweis zur Verwechslung: Bitte beachten Sie, dass es in der ähnlich benannten steirischen Gemeinde Sankt Marein bei Graz aufgrund extremer Verbrauchsspitzen zu dringenden Aufrufen kam, die Rasenbewässerung und Poolbefüllungen einzuschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Hinweis zur Verwechslung: Bitte beachten Sie, dass es in der ähnlich benannten steirischen Gemeinde Sankt Marein bei Graz aufgrund extremer Verbrauchsspitzen zu dringenden Aufrufen kam, die Rasenbewässerung und Poolbefüllungen einzuschränken.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungstmarein-mzt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.stmarein-mzt.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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