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Sankt Marein im MürztalSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein genere

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generelles Verbot zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stmarein-mzt.at · Geprüft 08.09.2026, 18:37 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein genere

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generelles Verbot zur Wassernutzung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal liegt im September 2026 keine akute behördliche Verordnung oder ein generelles Verbot zur Wassernutzung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Hinweis zur Verwechslung: Bitte beachten Sie, dass es in der ähnlich benannten steirischen Gemeinde Sankt Marein bei Graz aufgrund extremer Verbrauchsspitzen zu dringenden Aufrufen kam, die Rasenbewässerung und Poolbefüllungen einzuschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hinweis zur Verwechslung: Bitte beachten Sie, dass es in der ähnlich benannten steirischen Gemeinde Sankt Marein bei Graz aufgrund extremer Verbrauchsspitzen zu dringenden Aufrufen kam, die Rasenbewässerung und Poolbefüllungen einzuschränken.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungstmarein-mzt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.stmarein-mzt.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)