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Sankt Andrä-HöchSteiermark

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. September 2026): „Anhaltende Trockenheit - Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-andrae-hoech.at, 05. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. September 2026 – Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Die Gemeinde Sankt Andrä-Höch verweist auf der Startseite mit der Überschrift 'Anhaltende Trockenheit - Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser' auf einen Sparappell. Der vollständige Inhalt des Appells (konkrete Verhaltenshinweise, Geltungszeitraum) ist auf der Startseite nicht dargestellt und liegt vermutlich auf einer Unterseite.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Anhaltende Trockenheit - Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:54

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Startseitest-andrae-hoech.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:00Übersichtsseite von st-andrae-hoech.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)