RuprechtshofenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gießverbot für den Garten: Alle Bürgerinnen und Bürger, die keine eigene Wasserversorgung (wie einen privaten Hausbrunnen oder eine Zisterne) besitzen, werden aufgefordert, das Gießen von Rasenflächen und Blumen komplett zu unterlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ruprechtshofen.at · Geprüft 17.09.2026, 06:17 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gießverbot für den Garten: Alle Bürgerinnen und Bürger, die keine eigene Wasserversorgung (wie einen privaten Hausbrunnen oder eine Zisterne) besitzen, werden aufgefordert, das Gießen von Rasenflächen und Blumen komplett zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gießverbot für den Garten: Alle Bürgerinnen und Bürger, die keine eigene Wasserversorgung (wie einen privaten Hausbrunnen oder eine Zisterne) besitzen, werden aufgefordert, das Gießen von Rasenflächen und Blumen komplett zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 06:17
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungruprechtshofen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Ruprechtshofen gilt aufgrund anhaltender Trockenheit ein dringender Aufruf des Bürgermeisters zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Ruprechtshofen gilt aufgrund anhaltender Trockenheit ein dringender Aufruf des Bürgermeisters zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenruprechtshofen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 03:41. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)