RoppenTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl die Trinkwasserversorgung in Roppen stabil ist, wird die Bevölkerung generell – wie in vielen Tiroler Gemeinden in diesem trockenen Sommer – zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: roppen.at · Geprüft 08.09.2026, 12:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser
Freiwilliger, allgemeiner Aufruf an die Bevölkerung zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser im trockenen Sommer 2026. Es bestehen keine verpflichtenden Einschränkungen oder Verbote; die Trinkwasserversorgung in Roppen ist stabil.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl die Trinkwasserversorgung in Roppen stabil ist, wird die Bevölkerung generell – wie in vielen Tiroler Gemeinden in diesem trockenen Sommer – zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser aufgerufen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:48
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Allgemeiner Appell zum sparsamen Umgang mit Wasserroppen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:48Übersichtsseite von www.roppen.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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