Rohrendorf bei KremsNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, behördliche Verbote (z
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aktueller Sparappell: Aufgrund anhaltender Hitzewellen und extrem hoher Verbräuche an Spitzentagen rufen die Stadt Krems und das Wasserwerk die Bevölkerung zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: fcrohrendorf.at · Geprüft 08.09.2026, 19:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aktueller Sparappell: Aufgrund anhaltender Hitzewellen und extrem hoher Verbräuche an Spitzentagen rufen die Stadt Krems und das Wasserwerk die Bevölkerung zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.
Wortlaut der Kundmachung
„Aktueller Sparappell: Aufgrund anhaltender Hitzewellen und extrem hoher Verbräuche an Spitzentagen rufen die Stadt Krems und das Wasserwerk die Bevölkerung zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenfcrohrendorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:52Übersichtsseite von www.fcrohrendorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, behördliche Verbote (z
Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, behördliche Verbote (z.B.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, behördliche Verbote (z.B.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, hat der Bürgermeister gesetzlich das Recht, behördliche Verbote (zfcrohrendorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:52Übersichtsseite von www.fcrohrendorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 07:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)