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RöschitzNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf die Autowäsche mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf nicht notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres auf folgende Verwendungen von Trinkwasser zu verzichten: Bewässerung und Gießen von Rasenflächen Autowäsche Befüllen von Schwimmbecken sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Röschitz, 05. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 21:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf die Autowäsche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf nicht notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf die Autowäsche mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ersucht die Marktgemeinde Röschitz die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf die Autowäsche mit Trinkwasser zu verzichten. Der Appell ist Teil eines Gesamtaufrufs zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres auf folgende Verwendungen von Trinkwasser zu verzichten: Bewässerung und Gießen von Rasenflächen Autowäsche Befüllen von Schwimmbecken sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 21:40

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • RöschitzRöschitz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:37Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ersucht die Marktgemeinde Röschitz die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf die Bewässerung und das Gießen von Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten. Der Appell ist Teil eines Gesamtaufrufs zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ersucht die Marktgemeinde Röschitz die Bevölkerung um einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser. Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres auf folgende Verwendungen von Trinkwasser zu verzichten: Bewässerung und Gießen von Rasenflächen Autowäsche Befüllen von Schwimmbecken sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 21:40

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • RöschitzRöschitz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:37Direktlink zur Kundmachung
  • Wasserentnahme

    Appell zum Verzicht auf nicht notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Röschitz bittet die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich zu verzichten (freiwilliger Appell).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres auf folgende Verwendungen von Trinkwasser zu verzichten: ... sonstige nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen im Außenbereich“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:36

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • RöschitzRöschitz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:36Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Röschitz bittet die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit, bis auf Weiteres auf das Befüllen von Schwimmbecken mit Trinkwasser zu verzichten (freiwilliger Appell).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres auf folgende Verwendungen von Trinkwasser zu verzichten: ... Befüllen von Schwimmbecken ...“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:36

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • RöschitzRöschitz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:36Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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