Ried im TraunkreisOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen und großflächige Gießen von Ziergärten sollte auf das Notwendigste reduziert und ausschließlich in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ried-traunkreis.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen und großflächige Gießen von Ziergärten sollte auf das Notwendigste reduziert und ausschließlich in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen und großflächige Gießen von Ziergärten sollte auf das Notwendigste reduziert und ausschließlich in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungried-traunkreis.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:22Übersichtsseite von www.ried-traunkreis.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Ried im Traunkreis gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Ried im Traunkreis gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenried-traunkreis.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:22Übersichtsseite von www.ried-traunkreis.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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