RetzNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Sollte der allgemeine Trinkwasserverbrauch in den kommenden Tagen nicht deutlich sinken, drohen behördliche Einschränkun
- Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten und behördliche Verbote zu verhindern, ist die Bevölkerung zu einem extrem
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Grundwasserstände im Osten Österreichs gilt in der Stadtgemeinde Retz im September 2026 ein dringender Appell zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: retz.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Grundwasserstände im Osten Österreichs gilt in der Stadtgemeinde Retz im September 2026 ein dringender Appell zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Grundwasserstände im Osten Österreichs gilt in der Stadtgemeinde Retz im September 2026 ein dringender Appell zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenretz.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von www.retz.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Sollte der allgemeine Trinkwasserverbrauch in den kommenden Tagen nicht deutlich sinken, drohen behördliche Einschränkun
Sollte der allgemeine Trinkwasserverbrauch in den kommenden Tagen nicht deutlich sinken, drohen behördliche Einschränkungen oder strikte Nutzungsverbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollte der allgemeine Trinkwasserverbrauch in den kommenden Tagen nicht deutlich sinken, drohen behördliche Einschränkungen oder strikte Nutzungsverbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollte der allgemeine Trinkwasserverbrauch in den kommenden Tagen nicht deutlich sinken, drohen behördliche Einschränkunretz.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von www.retz.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten und behördliche Verbote zu verhindern, ist die Bevölkerung zu einem extrem
Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten und behördliche Verbote zu verhindern, ist die Bevölkerung zu einem extrem bewussten Umgang mit Wasser aufgerufen.
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten und behördliche Verbote zu verhindern, ist die Bevölkerung zu einem extrem bewussten Umgang mit Wasser aufgerufen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten und behördliche Verbote zu verhindern, ist die Bevölkerung zu einem extremretz.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Übersichtsseite von www.retz.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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