RedleitenOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne explizites Verbot wird der Bevölkerung in Oberösterreich nahegelegt, auf das unbedachte Befüllen von Pools, die großflächige Rasenbewässerung mit Trinkwasser sowie unnötige Autowäschen zu verzichten, um die Reserven für den Herbst zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: redleiten.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne explizites Verbot wird der Bevölkerung in Oberösterreich nahegelegt, auf das unbedachte Befüllen von Pools, die großflächige Rasenbewässerung mit Trinkwasser sowie unnötige Autowäschen zu verzichten, um die Reserven für den Herbst zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne explizites Verbot wird der Bevölkerung in Oberösterreich nahegelegt, auf das unbedachte Befüllen von Pools, die großflächige Rasenbewässerung mit Trinkwasser sowie unnötige Autowäschen zu verzichten, um die Reserven für den Herbst zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungredleiten.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von redleiten.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Redleiten liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder ein verbindliches Wassernutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Redleiten liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder ein verbindliches Wassernutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenredleiten.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von redleiten.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 09:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)