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RedleitenOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne explizites Verbot wird der Bevölkerung in Oberösterreich nahegelegt, auf das unbedachte Befüllen von Pools, die großflächige Rasenbewässerung mit Trinkwasser sowie unnötige Autowäschen zu verzichten, um die Reserven für den Herbst zu schonen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: redleiten.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne explizites Verbot wird der Bevölkerung in Oberösterreich nahegelegt, auf das unbedachte Befüllen von Pools, die großflächige Rasenbewässerung mit Trinkwasser sowie unnötige Autowäschen zu verzichten, um die Reserven für den Herbst zu schonen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeine Empfehlungen: Auch ohne explizites Verbot wird der Bevölkerung in Oberösterreich nahegelegt, auf das unbedachte Befüllen von Pools, die großflächige Rasenbewässerung mit Trinkwasser sowie unnötige Autowäschen zu verzichten, um die Reserven für den Herbst zu schonen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungredleiten.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von redleiten.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Redleiten liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder ein verbindliches Wassernutzungsverbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Redleiten liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder ein verbindliches Wassernutzungsverbot vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenredleiten.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Übersichtsseite von redleiten.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 09:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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