RappottensteinNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Unterlassen des Autowaschens
- Appell zum Unterlassen der Befüllung von Schwimmbädern
- Appell zur Reduktion der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Monate ist das Trinkwasser zu einem wertvollem Gut geworden. ... Trotzdem möchten wir Sie auffordern, mit dem Trinkwasser sparsam und sorgsam um zu gehen. Bei Problemen wie Wasserrohrbrüchen kommen wir sehr schnell an unsere Grenzen, daher muss jeder unnötige Wasserverbrauch vermieden werden. Wir bitten Sie, das Autowaschen und das befüllen von Schwimmbädern zu…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: rappottenstein.gv.at, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 08:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Unterlassen des Autowaschens – Freiwilliger Appell
- Appell zum Unterlassen der Befüllung von Schwimmbädern – Freiwilliger Appell
- Appell zur Reduktion der Gartenbewässerung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Unterlassen des Autowaschens
Die Marktgemeinde Rappottenstein bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Monate um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit Trinkwasser. Die Versorgung ist über Tiefenbohrungen derzeit gesichert, doch soll jeder unnötige Wasserverbrauch vermieden werden. Die Bevölkerung wird gebeten, das Autowaschen zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Monate ist das Trinkwasser zu einem wertvollem Gut geworden. ... Trotzdem möchten wir Sie auffordern, mit dem Trinkwasser sparsam und sorgsam um zu gehen. Bei Problemen wie Wasserrohrbrüchen kommen wir sehr schnell an unsere Grenzen, daher muss jeder unnötige Wasserverbrauch vermieden werden. Wir bitten Sie, das Autowaschen und das befüllen von Schwimmbädern zu unterlassen sowie die Gartenbewässerung auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren!“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 08:33
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufforderung zum Wassersparenrappottenstein.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:32Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Unterlassen der Befüllung von Schwimmbädern
Im Rahmen des allgemeinen Wasserspar-Appells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Marktgemeinde Rappottenstein, das Befüllen von Schwimmbädern zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir bitten Sie, das Autowaschen und das befüllen von Schwimmbädern zu unterlassen sowie die Gartenbewässerung auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren!“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 08:33
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufforderung zum Wassersparenrappottenstein.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:32Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zur Reduktion der Gartenbewässerung
Im Rahmen des allgemeinen Wasserspar-Appells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Marktgemeinde Rappottenstein, die Gartenbewässerung auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir bitten Sie, das Autowaschen und das befüllen von Schwimmbädern zu unterlassen sowie die Gartenbewässerung auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren!“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 08:33
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufforderung zum Wassersparenrappottenstein.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 08:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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