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RanggenTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Ranggen (Bezirk Innsbruck-Land) liegen für den aktuellen Monat September 2026 keine offiziell verordnet

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Während des gesamten Jahres 2026 führten anhaltende Hitzeperioden und ein trockenes erstes Halbjahr österreichweit sowie in einigen Tiroler Gemeinden zu regionalen Engpässen und Sparappellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ranggen.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Während des gesamten Jahres 2026 führten anhaltende Hitzeperioden und ein trockenes erstes Halbjahr österreichweit sowie in einigen Tiroler Gemeinden zu regionalen Engpässen und Sparappellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Während des gesamten Jahres 2026 führten anhaltende Hitzeperioden und ein trockenes erstes Halbjahr österreichweit sowie in einigen Tiroler Gemeinden zu regionalen Engpässen und Sparappellen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenranggen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:03Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Ranggen (Bezirk Innsbruck-Land) liegen für den aktuellen Monat September 2026 keine offiziell verordnet

    Verbot

    Für die Gemeinde Ranggen (Bezirk Innsbruck-Land) liegen für den aktuellen Monat September 2026 keine offiziell verordneten Einschränkungen oder akuten Verbote zur Wassernutzung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Ranggen (Bezirk Innsbruck-Land) liegen für den aktuellen Monat September 2026 keine offiziell verordneten Einschränkungen oder akuten Verbote zur Wassernutzung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)