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RamingsteinSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die Wasserversorgung im Lungau größtenteils durch unabhängige Wassergenossenschaften und -verbände geregelt wird, gibt es meist keine landesweiten, starren Verbote, sondern dringende Appelle und lokale Richtlinien.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ramingstein.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Da die Wasserversorgung im Lungau größtenteils durch unabhängige Wassergenossenschaften und -verbände geregelt wird, gibt es meist keine landesweiten, starren Verbote, sondern dringende Appelle und lokale Richtlinien.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da die Wasserversorgung im Lungau größtenteils durch unabhängige Wassergenossenschaften und -verbände geregelt wird, gibt es meist keine landesweiten, starren Verbote, sondern dringende Appelle und lokale Richtlinien.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenramingstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:55Übersichtsseite von www.ramingstein.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung der Bewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasen- und Grünflächen sollte komplett eingestellt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Bewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasen- und Grünflächen sollte komplett eingestellt werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungramingstein.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:55Übersichtsseite von www.ramingstein.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

12 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)